Wenn ein Umzug das selbstständige Wohnen erleichtert oder die Pflege ermöglicht, bezuschusst die Pflegekasse Ihren Umzug mit bis zu 4.180 €. Bei KOBACK unterstützen wir Sie beim Antrag und rechnen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – ohne Vorkasse für Sie.
GESETZLICHE GRUNDLAGE
Gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI gilt ein Umzug als sogenannte „wohnungsumfeldverbessernde Maßnahme“, wenn er die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.
Die bis zu 4.180 € decken bei einem professionellen Umzugsunternehmen alle typischen Leistungen ab:
SCHRITT FÜR SCHRITT
Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Stress ab und begleiten Sie von der Anfrage bis zur direkten Abrechnung.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Formular. Wir erfassen das Umzugsvolumen und alle individuellen Wünsche (z.B. Packservice, Küchenmontage, Entrümpelung) – vor Ort oder digital.
Sie erhalten von uns innerhalb von 24 Stunden einen formgerechten Kostenvoranschlag, der alle Anforderungen Ihrer Pflegekasse erfüllt. Diesen reichen Sie zusammen mit dem formlosen Antrag ein.
Die Kasse prüft den Antrag und bewilligt den Zuschuss von bis zu 4.180 € schriftlich. Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen der Pflegekasse hilfreich zur Seite.
Unser erfahrenes Team führt Ihren Umzug ruhig, rücksichtsvoll und sorgfältig durch. Mittels einer Abtretungserklärung rechnen wir die bewilligten Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen kein Geld vorstrecken.
HÄUFIGE FRAGEN
Hier finden Sie alle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Pflegegrad, Zuschuss und Ablauf.
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Teilen Sie uns kurz die Eckdaten mit – wir erstellen Ihren formgerechten Kostenvoranschlag innerhalb von 24 Stunden, passend für die Einreichung bei Ihrer Pflegekasse.