Umzug mit Pflegegrad:
Bis zu 4.180 € Kostenübernahme
durch die Pflegekasse.

Wenn ein Umzug das selbstständige Wohnen erleichtert oder die Pflege ermöglicht, bezuschusst die Pflegekasse Ihren Umzug mit bis zu 4.180 €. Bei KOBACK unterstützen wir Sie beim Antrag und rechnen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – ohne Vorkasse für Sie.

Kostenlosen Kostenvoranschlag anfordern 0178 5316551
4.180 €
Maximalzuschuss pro Person
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
16.720 €
Höchstbetrag je Haushalt
Bei bis zu 4 pflegebedürftigen Personen
Ab Grad 1
Anspruch bereits ab Stufe 1
Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 reicht aus
0 € Vorkasse
Direkte Kassenabrechnung
Per Abtretungserklärung nach Genehmigung

GESETZLICHE GRUNDLAGE

Wann übernimmt die Pflegekasse die Umzugskosten?

Gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI gilt ein Umzug als sogenannte „wohnungsumfeldverbessernde Maßnahme“, wenn er die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.

  • Anerkannter Pflegegrad: Sie oder Ihr Angehöriger verfügen über mindestens Pflegegrad 1.
  • Verbesserung der Wohnsituation: Z.B. Umzug aus einem oberen Stockwerk ohne Aufzug ins Erdgeschoss, in eine barrierefreie Wohnung, ins betreute Wohnen oder in die Nähe von pflegenden Angehörigen.
  • Antragstellung VOR dem Umzug: Ganz wichtig: Der Kostenvoranschlag muss vor Durchführung des Umzugs bei der Pflegekasse eingereicht und genehmigt werden.

Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse?

Die bis zu 4.180 € decken bei einem professionellen Umzugsunternehmen alle typischen Leistungen ab:

  • Fachgerechter Transport Ihres gesamten Hausrats
  • Kompletter Ein- und Auspackservice aller Kartons
  • Fachgerechte Möbel- und Küchen-Demontage & Montage
  • Bereitstellung aller Packmaterialien & Schutzfolien
  • Einrichtung von behördlichen Halteverbotszonen
  • Fachgerechte Entsorgung nicht mehr benötigter Möbel
💡 Tipp von KOBACK: Wir erstellen Ihnen das Angebot exakt so detailliert, wie es die Kassenprüfer benötigen, um Rückfragen zu vermeiden.

SCHRITT FÜR SCHRITT

So einfach funktioniert die
Kostenübernahme mit KOBACK

Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Stress ab und begleiten Sie von der Anfrage bis zur direkten Abrechnung.

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1. Kostenlose Besichtigung & Bestandsaufnahme

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Formular. Wir erfassen das Umzugsvolumen und alle individuellen Wünsche (z.B. Packservice, Küchenmontage, Entrümpelung) – vor Ort oder digital.

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2. Detaillierter Kostenvoranschlag für die Kasse

Sie erhalten von uns innerhalb von 24 Stunden einen formgerechten Kostenvoranschlag, der alle Anforderungen Ihrer Pflegekasse erfüllt. Diesen reichen Sie zusammen mit dem formlosen Antrag ein.

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3. Genehmigung durch die Pflegekasse

Die Kasse prüft den Antrag und bewilligt den Zuschuss von bis zu 4.180 € schriftlich. Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen der Pflegekasse hilfreich zur Seite.

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4. Sorgfältiger Umzug & direkte Abrechnung

Unser erfahrenes Team führt Ihren Umzug ruhig, rücksichtsvoll und sorgfältig durch. Mittels einer Abtretungserklärung rechnen wir die bewilligten Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen kein Geld vorstrecken.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zur Kostenübernahme
durch die Pflegekasse.

Hier finden Sie alle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Pflegegrad, Zuschuss und Ablauf.

Haben Sie einen speziellen Fall?

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Der Zuschuss steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zu! Auch Personen mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 erhalten die volle Förderung von bis zu 4.180 € je Maßnahme.
Nein, nicht zwingend. Sobald die schriftliche Genehmigung der Pflegekasse vorliegt, können Sie uns eine sogenannte Abtretungserklärung erteilen. KOBACK rechnet die bewilligte Summe dann direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Die Pflegekasse übernimmt maximal 4.180 € pro pflegebedürftiger Person. Sollte der Gesamtaufwand darüber liegen, zahlen Sie lediglich die verbleibende Differenz. Haben jedoch zwei Personen im Haushalt einen Pflegegrad, verdoppelt sich der Zuschuss auf bis zu 8.360 €.
Ja, auch der Umzug in eine Seniorenresidenz, eine betreute Wohnanlage oder in eine barrierefreie Wohnung wird gefördert, da diese Maßnahme die Pflegebedingungen der betroffenen Person entscheidend verbessert.
Grundsätzlich gilt der Zuschuss pro Maßnahme. Ändert sich die Pflegesituation (z.B. Einstufung in einen höheren Pflegegrad) und wird dadurch ein erneuter Umzug oder eine weitere Wohnungsanpassung zwingend notwendig, kann der Zuschuss erneut gewährt werden.

SCHNELL & UNVERBINDLICH

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Teilen Sie uns kurz die Eckdaten mit – wir erstellen Ihren formgerechten Kostenvoranschlag innerhalb von 24 Stunden, passend für die Einreichung bei Ihrer Pflegekasse.